Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) der Show-Bizz-Enterprise GmbH

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Website www.tatort-dinner.de / www.tatort-citykrimi.de / wird von der Show-Bizz-Enterprise GmbH, Dumbergweg 5, in 44879 Bochum, (im folgenden “SBE”) betrieben. Der Kauf eines Tickets für eine Veranstaltung der SBE und dessen Buchung über das Internet erfolgt auf der Grundlage der folgenden “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”.

§ 2 Leistungsbeschreibung
Die SBE produziert Dinnershows mit dem Produktnamen „Tatort-Dinner“ und “Dinner-Musical”. Es handelt sich hierbei um interaktive Dinnershows mit einem Menü, das auf der Homepage der SBE eingesehen werden kann. Die SBE ist lediglich für den Ablauf der Show und deren künstlerischen Inhalte verantwortlich. Für das Essen und die Gastronomie ist das jeweilige Hotel oder Restaurant verantwortlich. Die Produktion “Citykrimi” ist eine interaktive Outdoor Theaterproduktion. Hierbei handelt es sich um eine reine Theaterleistung ohne Catering.

§ 3 Tickets / Vertragsabschluss

Der Ticketverkauf erfolgt nach Maßgabe der jeweils verfügbaren Plätze. Für jede Bestellung erhebt die SBE eine Buchungsgebühr, die beim Ticketkauf aufgeschlagen wird. Tickets zu den Veranstaltungen der SBE können bei den meisten Kooperationspartnern erworben werden und direkt bei der SBE über das SBE-Ticketsystem, oder per Mail. Aber auch bei der SBE per Mail unter: karten@tatort-dinner.de , karten@tatort-citykrimi.de, per Fax: 02327–9918863 oder telefonisch unter der Karten-Hotline 02327–9918861.

Je nach Beauftragung des Käufers, sind bei der SBE erworbene, bezahlte Tickets entweder an der Abendkasse erhältlich, oder können vom Käufer online ausgedruckt werden. Auf Wunsch können die Tickets von der SBE gegen eine Gebühr per Einwurf-Einschreiben an die angegebene Adresse versandt werden.

Die SBE ist nicht verantwortlich für die korrekte Zustellung der gekauften Tickets oder Gutscheine. Die SBE haftet nicht für den Ticket- und Gutscheinversand durch das beauftragte Versandunternehmen. Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen oder Verlust der Tickets bzw. der Gutscheine, werden diese von der SBE nicht zurückgenommen und nicht erstattet.

Der vollständige Rechnungsbetrag für Tickets, die direkt bei der SBE reserviert bzw. bestellt werden, muss nach der Reservierungsbestätigung innerhalb von 7 Tagen bezahlt sein. Danach besteht kein Anspruch mehr auf die Tickets. Nicht rechtzeitig bezahlte Tickets gehen wieder in den freien Verkauf zurück.

Bei nicht feststellbarer Gutschrift des Gesamtpreises ist die SBE berechtigt, die Versendung der Tickets zu verweigern, bis die Zahlung nachgewiesen bzw. festgestellt wurde. Ohne nachgewiesene Zahlung erfolgt kein Einlass zu einer Veranstaltung.

Erst wenn der vollständige Rechnungsbetrag des Tickets auf dem Konto der

Show-Bizz-Enterprise GmbH,
Volksbank Bochum-Witten
IBAN: DE98 4306 0129 0110 6691 01
BIC (SWIFT-Code): GENODEM1BOC

eingegangen ist, steht es dem Käufer zur Verfügung und kann entweder selbst ausgedruckt, oder auf Wunsch gebührenpflichtig per Einwurf-Einschreiben zugesandt werden.

Jede Bestellung von Eintrittskarten wird mit der Bestätigung durch die SBE bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

Zusammenhängend gekaufte Tickets werden nach Möglichkeit bei der Veranstaltung an einem Tisch bzw. aneinandergrenzenden Tischen platziert. Sollte das aus gegebenen Umständen nicht möglich sein, so besteht darauf kein Anspruch. Die Nummerierung der Tickets ist teilweise nicht fortlaufend. Bei Nachbestellungen zu bereits erworbenen Tickets braucht die SBE die Nummern der bereits erworbenen Tickets und den Tag der Erstbestellung. Dann wird die SBE versuchen, die Gäste zusammenhängend zu platzieren. Eine Gewähr wird nicht übernommen. Gekaufte Tickets und Gutscheine werden, egal aus welchen Gründen (z.B. Krankheit, Tod), in keinem Fall zurückgenommen. Für nicht besuchte Veranstaltungen wird kein Ersatz geleistet. Karten werden nicht umgetauscht.

§ 4 Gutscheine
Gutscheine können direkt bei Tatort-Dinner erworben und auch dort eingelöst werden.
Der Gutscheinwert ist variabel und kann selbst bestimmt werden. Beim Kauf gelten die gleichen Bedingungen wie beim Kauf von Tickets.

Wie können Gutscheine eingelöst werden?
Die Gutscheine sind neutral und können innerhalb von 18 Monaten eingelöst werden. Sie können Ihre Gutscheine für die gewünschte Veranstaltung, nach Maßgabe noch freier Plätze, entweder per Mail oder telefonisch über unsere Kartenhotline aktivieren. Nach der Reservierungsbestätigung ist der Gutschein nur noch für die gewünschte Vorstellung gültig. Tatort-Dinner sendet Ihnen dann die Tickets für die Veranstaltung zu. Diese Termin-Tickets sind nur zusammen mit dem Gutschein gültig und müssen am Einlass abgegeben werden. Dieses Ticket berechtigt nur zusammen mit dem Gutschein zum Eintritt. Beides wird am Einlass abgegeben. Dabei muss folgendes beachtet werden:[/vc_column_text][us_separator size=”custom” height=”20px”][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]

  • Die Gutscheine sind nach der Platzreservierung nur noch für den reservierten Termin gültig.
  • Bitte geben Sie am Einlass die Gutscheine und die Termin-Tickets ab (diese bekommen Sie nach der Aktivierung zugeschickt).
  • die Termin-Tickets sind ohne Gutschein nicht gültig (Bitte Aufdruck beachten)
  • Bargeldauszahlung und Umtausch nicht möglich
  • Nicht rechtzeitig eingelöste Gutscheine / Eintrittskarten verfallen
  • Die Gutscheine sind 18 Monate gültig, danach verfällt der Gutschein gegenstandslos
  • Bei der Einlösung können Differenzbeträge entstehen:

1. Bei höherem Eintrittspreis einer gewählten Veranstaltung wird die Differenz aufgeschlagen. Zahlung erfolgt nach der Reservierung.

2. Bei niedrigerem Eintrittspreis verfällt die Differenz bzw. wird ab 10,– Euro in einen Gutschein umgewandelt.
Auszahlung oder Umwandlung in Getränke ist nicht möglich.

§ 5 Ausfall / Absage / Spielplanänderung
Die SBE behält sich vor, Termine und Spielorte zu ändern oder abzusagen. Änderungen werden rechtzeitig bzw. schnellstmöglich bekannt gegeben. Die SBE wird ggf. Ersatztermine anbieten. Gutscheine behalten ihre Gültigkeit und werden ggf. verlängert. Eine Auszahlung der Tickets / Gutscheine ist nicht möglich. Auf der Homepage befinden sich die aktuellen Spieldaten. Änderungen des Spielplans sind möglich. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch höhere Gewalt (laut BGB) wird kein Ersatz geleistet.

Veranstaltungen auf Schiffen: Bei Ausfall eines programmmäßig angekündigten Schiffs (z.B. aus Reparaturgründen) haben die Reederei und die SBE das Recht die Veranstaltung auf einem Ersatzschiff durchzuführen. Wird bei Hochwasser ein Fahrverbot durch das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) ausgesprochen, oder es kann aus Gründen, welche die Reederei zu vertreten hat (z.B. aus Sicherheitsgründen) keine Fahrt erfolgen, so ist eine liegende Veranstaltung oder die Änderung des Spielortes möglich. Umbuchungen, Erstattungen oder Ausgleichszahlungen sind in allen Fällen ausgeschlossen.

§ 6 Durchführung der Veranstaltung (DINNERSHOWS)
Nach Beginn der Veranstaltung ist kein Einlass mehr möglich. Späterkommende müssen bis zum Servieren des nächsten Ganges warten. Die Vorstellungen der SBE sind Nichtraucher-Veranstaltungen. Die Spielszenen können nach den Essensgängen erst wieder beginnen, wenn alle Gäste wieder an ihren Tischen sitzen. Die Gäste werden gebeten, zu ihrer eigenen Sicherheit während der Spielszenen auf ihren Plätzen zu bleiben und den Hinweisen des SBE-Personals und der Schauspieler Folge zu leisten.

Bei der Inszenierung „Mord in Paris“ wird ein bestimmter Tisch als Bühnenelement genutzt. Hier sind die Hinweise des SBE-Personals vor Ort zu beachten. Während der Spielszenen ist kein Getränkeausschank möglich. Dieser Service wird beim Servieren und Abräumen der Menügänge und während des Essens angeboten. Heißgetränke können erst nach Schluss der Inszenierung serviert werden.

Tatort-Dinner und Dinner Musical sind interaktive Dinnershows. Gäste können unmittelbar, plötzlich oder geplant in die Geschichte mit einbezogen werden. Möchte man nicht am Geschehen teilnehmen, kann man dies direkt bei der Kartenbestellung angeben. Es gibt keine Bühne. Die Show spielt sich im gesamten Saal ab. Aus diesem Grund haben alle Plätze weitgehend die gleiche Sichtqualität. Eine Veranstaltung kann ab Vorstellungsbeginn bis zu ca. 4 Stunden dauern. Je nach Spielfreude der Gäste und wie bei Live-Veranstaltungen üblich kann die Spielzeit variieren.

Durchführung der Veranstaltung (TATORT-CITYKRIMI)
Tatort-Citykrimi ist ein interaktiver Straßenkrimi. Die Gäste werden in 5 Gruppen mit bis zu 14 Gästen eingeteilt und ermitteln an verschiedenen Punkten in der jeweiligen Stadt. Dabei suchen Sie Schauspieler und Orte des Geschehens auf. Citykrimi hat also keinen festen Veranstaltungssaal. Die Gäste sind selbst verantwortlich für ihre Sicherheit auf Wegen und Orten. Die SBE übernimmt nicht die Verantwortung für evt. entstandene Wegeunfälle. Für das Tun und Handeln des Gasten, insbesondere beim Befragen von Zeugen, ist die SBE nicht verantwortlich. Die Teilnahme des Gastes an der Citykrimi-Veranstaltung sowie die An- und Abreise zum Veranstaltungsort sowie alle Gänge und Aktionen die während des Spiels geschehen, erfolgen auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Gastes. Jegliche Haftung von Citykrimi ist ausgeschlossen. Haftungs-Hinweise unter § 14 Haftung für Schäden

§ 7 Menü (Dinnershows)
Die SBE ist für das Menü und dessen Zusammenstellung nicht verantwortlich. Die SBE übernimmt keine Gewähr für das Dinner. Die Restaurants arbeiten eigenverantwortlich. Die SBE veröffentlicht die vom Restaurant angegebenen Menüs auf der Seite www.tatort-dinner.de. Das Menü kann aus besonderen Gründen geändert werden, ohne dass eine Information an die Gäste erfolgt oder dieses in der Homepage der SBE angezeigt wird. Sollten Gäste ein vegetarisches Menü wünschen, so wird die SBE diese Information an das Restaurant weiterleiten. Auch auf Lebensmittelallergien wird das Restaurant nach Möglichkeit Rücksicht nehmen. Prinzipiell sind jedoch individuelle Menüänderung des Gastes nicht möglich. Getränke sind nicht im Ticketpreis inbegriffen und müssen nach der Veranstaltung vor Ort beim Restaurant bezahlt werden. Es sei denn, es handelt sich um ein Komplettangebot welches ausdrücklich auf der Homepage beschrieben wird.

§ 8 Dresscode DINNERSHOW:
Die SBE schreibt den Gästen keine besondere Kleiderordnung vor. Eine stilvolle Abendgarderobe ist jedoch erwünscht.

Dresscode TATORT-CITYKRIMI:
Die Jagd geht zu Fuß quer durch die Stadt. Wir empfehlen sportlich-bequeme, der Jahreszeit angemessene Kleidung. Prinzipiell findet das Spiel bei jedem Wetter statt. Wir behalten uns jedoch vor, bei extremen Wetterverhältnissen (z.B. Sturmwarnung, Unwetter und dergleichen), das Spiel abzusagen. In einem solchen Fall werden Ihre Karten auf einen späteren Termin umgebucht.

§ 9 Preise

1. Der angebotene Preis für die jeweilige Show ist bindend

2. Die Ticketpreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

3. Die Eintrittspreise sind je nach der Spielstätte unterschiedlich. Auswirkungen auf die Qualität der künstlerischen Leistung der SBE sind damit nicht verbunden.

4. Die Eintrittspreise bei “Tatort-Dinner”-Veranstaltungen gelten für die Dinnershow und das jeweilige Menü, ggf. inkl. Aperitif.

5. Beim Erwerb der Tickets über eines der gängigen Ticketsysteme bzw. einen Fremdanbieter fallen Vorverkaufs- und Systemgebühren an, die auf unsere Ticketpreise aufgeschlagen werden. Diese Gebühren werden vom Fremdanbieter extra ausgewiesen. Demnach können die Ticketpreise von Fremdanbietern aufgrund von Gebühren/Aufschlägen von den Preisen auf unserer Homepage abweichen. Die Höhe der Gebühren kann von Anbieter zu Anbieter variieren.

§ 10 Eigentumsvorbehalt / Rücktritt bei Nichtzahlung
Die Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SBE. Die Bezahlung des Tickets/Gutscheins hat spätestens 7 Tage nach Buchung zu erfolgen. Die SBE hat das Recht, nach erfolglosem Ablauf dieser Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten bzw. das Ticket/Gutschein zu stornieren.

§ 11 Widerrufsrecht
Termin-Tickets
Soweit die SBE Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die SBE bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

TATORT-DINNER-Tickets beim Kauf über die Firma “mydays”
Stornostaffel bei Buchungen über mydays:
Vom Tag der Buchung bis 60 Tage vor Erlebnisbeginn 60 Prozent
Vom Tag der Buchung bis 59 Tage vor Erlebnisbeginn 70 Prozent
Vom Tag der Buchung bis 29 Tage vor Erlebnisbeginn oder Nichterscheinen 100 Prozent

TATORT-CITYKRIMI-Tickets beim Kauf über die Firma “mydays”
Stornostaffel bei Buchungen über mydays:
Vom Tag der Buchung bis 30 Tage vor Erlebnisbeginn 50 Prozent
Vom Tage der Buchung bis 29 Tage vor Erlebnisbeginn oder Nichterscheinen 100 Prozent

Gutscheinbestellung (ohne festen Termin):
1. Der Kunde das Recht, seine Reservierung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Gutscheins ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, bzw. der Poststempel. Die Kosten der Rücksendung bei Bestellungen bis zu einem Betrag von Euro 20,- trägt der Kunde. Der Widerruf ist zu richten an:

Show-Bizz-Enterprise GmbH
Produktionsbüro und Ticketservice
Hohensteinstraße 37
44866 Bochum

karten@tatort-dinner.de

2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Der Gutschein ist zurückzusenden.
3. Der Preis wird im Falle des Widerrufes an den Kunden unbar zurückerstattet. Hierzu ist die Kontoverbindung vom Kunden anzugeben.
4. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein bereits eingelöst wurde. Ende der Widerrufsbelehrung.

§ 12 Wiederverkauf
Der gewerbliche Wiederverkauf von Tickets und Gutscheinen ist untersagt, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses § 12 behält sich die SBE alle Rechte und Ansprüche vor, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz.

§ 13 Verfügbarkeit
Welche Tickets zu den Veranstaltungen der SBE verfügbar sind, kann auf der Website www.tatort-dinner.de eingesehen werden.

§ 14 Haftung für Schäden
1. Die Haftung der SBE für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§286 BGB). Insoweit haftet die SBE für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Falle des Verzuges ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes des Gutscheins beschränkt, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwertes. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

§ 15 Show-Bizz-Enterprise GmbH, Schutzrechte
Der Käufer erkennt an, dass alle Informationen auf den Websites der SBE Eigentum der SBE ist. Inhalte der Theater- und Showproduktionen sind geistiges Eigentum der SBE-Autoren. Kopieren und Vervielfältigen von Texten, Inhalten und Informationen und die Benutzung von Bildern und Texten der SBE und der Autoren bedürfen einer schriftlichen Genehmigung.

§ 16 Foto und Filmaufnahmen
16.1 Das Fotografieren und Mitschneiden/Filmen sowie Tonaufnahmen von den Veranstaltungen (auch teilweise) sind untersagt. Das Veröffentlichen von Tatorten und Gegebenheiten, die die Inhalte der Krimihandlungen verraten, ist untersagt.

16.2 Der Gast ist mit Aufnahmen (Film, Foto), die während der Vorstellungen der SBE gemacht werden, einverstanden. Diese Aufnahmen können ohne weitere Genehmigung für Werbezwecke und zur Öffentlichkeitsarbeit der SBE verwendet werden. Der Gast ist damit einverstanden, dass die Bilder auch durch Dritte sowie in Sozialen Netzwerken (z.B. Facebook etc.) veröffentlicht werden. Sollte der Gast damit nicht einverstanden sein, so muss er selbst den Fotografen vor Ort darauf hinweisen, dass er nicht auf Fotos erscheinen möchte. Außerdem muss er aus dem Aufnahmebereich der Fotografie heraustreten, sprich beiseite gehen.

§ 17 CORONA-Pandemie
Bei unseren Veranstaltungen gelten immer die tagesaktuellen Beschlüsse entweder des Landes NRW oder der Bundesregierung oder auch der jeweiligen Stadt oder des Kreises in dem die Veranstaltung stattfindet.  Alle erforderlichen, amtlich gültigen Nachweise sind beim Einlass vorzulegen (entweder schriftliche Dokumente oder in offizieller digitaler Version) zusammen mit einem gültigen persönlichen Ausweisdokument.

Tagesaktuelle Informationen über die Corona-Schutzbedingungen öffentlicher und privater Veranstaltungen von Gastronomie und Kultur sind eigeninitiativ hier einzusehen:
-Coronavirus | Das Landesportal Wir in NRW: Coronavirus | Das Landesportal Wir in NRW
-Bundesregierung:  Bundesregierung
-Stadtportale der einzelnen Städte, in denen die Veranstaltung stattfindet.

Kein Einlass erfolgt bei:
-fehlenden oder ungültigen Dokumenten
-akuten Anzeichen eine grippeartigen Infektion mit Husten und Schnupfen, Fieber
In solchen Fällen und ähnlichen Fällen verfällt das Ticket ersatzlos. Eine Erstattung oder Gutschrift ist ausgeschlossen.

Außerdem ist dem Hygiene-Plan des jeweiligen Spielortes Folge zu leisten. Der aktuell gültige Mund-Nasenschutz ist erforderlich.

Je nach der aktuellen Infektionslage und den amtlichen Bestimmungen der Pandemie kann es jederzeit zu sofortigen Änderungen bei unseren Veranstaltungen kommen (wie z.B. im Ablauf, bei den Einlassbedingungen z.B. nur für „Geimpfte“ und „Genesene“ etc.) für die wir nicht verantwortlich sind und nicht haftbar gemacht werden können. Tickets von Kunden, welche die aktuellen Vorgaben des Landes NRW oder der Bundesbehörde nicht einhalten können oder wollen, verfallen ersatzlos.

Muss eine Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung ausfallen, kann der Kunde entweder einen gleichwertigen Ersatztermin aus unserem Spielplan auswählen, oder das Ticket in einen Gutschein umwandeln, den er innerhalb von 3 Jahren in ein neues gleichwertiges Ticket einlösen kann. Bei höherem Wert wird die Differenz aufgeschlagen.

Für die amtlichen Bestimmungen und deren fortlaufende Änderungen während der Pandemie sind wir nicht verantwortlich und haben keinen Einfluss darauf. Es liegt in der Eigenverantwortung des Kunden, sich tagesaktuell zu informieren, bevor er ein Ticket oder einen Gutschein erwirbt, eine geschlossene Gesellschaft bucht, oder eine Veranstaltung besucht. Beeinträchtigungen im Ablauf einer Veranstaltung müssen ggf. in Kauf genommen werden.

§ 18 Die Nutzung der SBE Website / Gewährleistungsausschluss
Die Nutzung der SBE Website erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.
Das Herunterladen oder der sonstige Erhalt von Inhalten im Zusammenhang erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Er ist für Schäden an seinem Computersystem oder sonstigen zur Nutzung verwendeten technischen Geräten, für den Verlust von Daten oder für sonstige Schäden aufgrund des Herunterladens von Inhalten oder sonstiger Transaktionen auf den SBE Websites allein verantwortlich.

§ 19 Änderungen der AGB
Die SBE behält sich das Recht vor, die AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten die auf der SBE-Website abrufbaren AGB in der jeweiligen Fassung, ohne dass ein gesonderter Hinweis hinsichtlich einer Änderung erfolgt.

§ 20 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
1. Erfüllungsort-, Zahlungsort und Gerichtsstand ist Bochum, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt.
2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften in dem Heimatland des Klägers günstiger sind (Art. 29 EGBGB).
3. Hat der Kläger keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist er Kaufmann oder hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bochum.

§ 21 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Show-Bizz-Enterprise GmbH
Theater- u. Showproduktionen
Dumbergweg 5
44879 Bochum
Tel. 0234-8799000
Fax. 0234-5882332
www.tatort-dinner.de
info@tatort-dinner.de

Geschäftsführung: Belinda Ley
Amtsgericht Bochum HRB 17895
UST-ID-Nr.: DE 273467367
Gesellschafter: Belinda Ley, Andreas Zigann, Uwe Schmidt